Seit dem Schuljahr 2014/15 besteht laut UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 14) und dem daraus resultierenden 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Deutschland für alle Schüler:innen mit und ohne Behinderung ein Anrecht auf eine Beschulung im Gemeinsamen Lernen. Um der Vielzahl an Bedarfen und Aufgaben gerecht zu werden, stellt sich das GSG im Rahmen einer „Inklusionsrunde“ auf, einem multiprofessionellen Team bestehend aus Sonderpädagogik, Inklusionsassistenz, Life-Coach, Schulsozialarbeit und Unterstufenkoordination. Im wöchentlichen Abstand werden im Rahmen der kollegialen Beratung aktuelle Anliegen lösungsorientiert behandelt. Hauptansprechpartnerin für Inklusionsfragen ist die Koordinatorin Katrin Offermann.
Für die Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) sind wir froh, Hr. Levy seit 2018 als KOBSI-Kraft (Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz) der Städteregion Aachen für unsere Schule halten zu können. Im Rahmen seiner Tätigkeit begleitet er alle Schüler:innen der Klassen 5 und 6 im Unterricht und unterstützt beispielsweise bei Motivationsproblemen; Hilfestellungen im besonderen Maße erfahren dabei Schüler:innen des Gemeinsamen Lernens. Zudem ist er Ansprechpartner im außerunterrichtlichen Bereich.
Unser Life-Coach Hr. Rodtheut kümmert sich um alle kleineren und größeren Probleme innerhalb der Klassen und berät unsere Schülerinnen und Schüler im Schulalltag.
Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung werden im Augenblick Schüler:innen mit den Förderbereichen (Förderschwerpunkten) Sehen, Hören, Sprache, Autismus und Emotional-soziale Entwicklung durch Sonderpädagog:innen in ihrem Lernen unterstützt. Die Förderung erfolgt nach den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schüler:innen, z.B. bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS), Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts)-Syndrom (AD(H)S). Dies findet im Klassenverband, in Förderkursen oder im Einzelsetting statt. Wir beraten Eltern und Schüler:innen bezüglich Diagnostik und außerschulischer Förderung.
Weiterhin vermitteln wir Kontakte zu außerschulischen Kooperationspartnern (z.B. Therapie- und Diagnostikzentren sowie Integrationsfachdienste) und bleiben mit diesen Stellen im Austausch. Schulintern fördern wir z.B. im Rahmen eines AO-SFs, angepasst an die individuellen Bedarfe.
Ggf. beraten wie Eltern und Schüler:innen bzgl. eines Nachteilsausgleiches. Dieser muss von den Eltern beantragt, in der Lehrerkonferenz beraten und im Rahmen einer Einzelfallentscheidung von der Schulleitung genehmigt werden. Die Beschulung erfolgt zielgleich. Vorausgesetzt wird eine (eingeschränkte) gymnasiale Empfehlung der Grundschule.