Die Klassenpflegschaft – das Fundament der Mitbestimmung
- Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten.
Die Klassenlehrer:in nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Alle anderen Lehrer:innen, die in der Klasse unterrichten, können ebenfalls zu der
Sitzung eingeladen werden – soweit es zur Beratung und Information der Eltern erforderlich ist. Ab Klasse 7 kann die Klassensprecher:in hinzukommen.
Die Schulpflegschaft – die Vertretung aller Eltern
- Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Pflegschaft.
Die Schulkonferenz – Schule machen
- Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreter:innen, Lehrkräfte sowie Schüler:innen an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.