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Konzept und Regelungen zum Distanzlernen am GSG

Vorbemerkung:

Bildung für unsere SchülerInnen, Wissensvermittlung und Vorbereitung auf Prüfungen und Abschlüsse sind auch in Zeiten der Pandemie das zentrale Anliegen unserer Schule. Das vorliegende Regelwerk soll für die Zeit des Distanzunterrichts (11.01. – 31.01.2021) Verbindlichkeiten für die pädagogische und unterrichtliche Umsetzung unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags definieren.

Aufgrund des Pandemiegeschehens findet in NRW der Unterricht in der Zeit vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 ausschließlich als Distanzunterricht statt. Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen. Falls das nicht möglich ist, können Eltern für SchülerInnen der Klassen 5 und 6 eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Füllen Sie dazu das entsprechende Formular auf, dass Sie auf der Homepage der Schule finden und reichen Sie diese einen Werktag vorher in der Schule ein, damit ein Betreuungsangebot eingerichtet werden kann. Dort findet kein Unterricht statt. Die SchülerInnen erledigen hier ihre Aufgaben im digitalen Lernen.

1. Teilnahmepflicht

  • Die SchülerInnen sind zur Teilnahme am digitalen Unterricht und zur Erledigung schulischer Aufgaben verpflichtet.
  • Ist eine Schülerin/ ein Schüler aus Krankheitsgründen nicht in der Lage, am Distanzunterricht teilzunehmen, dann erfolgt am selben Tag die Krankmeldung durch die Eltern im Sekretariat der Schule. Das Sekretariat erstellt eine Liste der krankgemeldeten SchülerInnen, die Klassen- und Fachlehrkräften zur dienstlichen Verfügung gestellt wird.
  • SchülerInnen bemühen sich nach dem krankheitsbedingten Fehlen um die eigenverantwortliche Aufarbeitung der versäumten Unterrichtsinhalte. Dies kann durch Kontaktaufnahme mit MitschülerInnen sowie durch Rückgriff auf die bei TEAMS eingestellten Aufgaben geschehen.
  • Nehmen SchülerInnen nicht am digitalen Unterricht teil und/oder erfüllen ihre schulischen Aufgaben nicht, so nimmt die Schule Kontakt mit den SchülerInnen bzw. mit ihren Eltern auf.
  • Erledigen SchülerInnen wiederholt ihre Aufgaben nicht, so wird die Schule geeignete pädagogische/disziplinarische Maßnahmen ergreifen.

2. Aufgaben und Online-Unterricht

  • In allen Fächern werden Aufgaben ausschließlich über das Lernmanagementsysten TEAMS zur Verfügung gestellt. Die SchülerInnen informieren sich dort über die eingestellten Aufgaben und bearbeiten diese regelmäßig.
  • Für die Arbeit mit Microsoft 365 gelten die den SchülerInnen und Eltern mitgeteilten Regelungen (z.B. zum Datenschutz). Diese sind stets zu beachten.
  • In jedem Unterrichtsfach werden mindestens einmal pro Woche Aufgaben erteilt.
  • Grundlage für den Versand der Aufgaben ist der Stundenplan der jeweiligen Lerngruppe. Findet das Fach Englisch zum Beispiel Montag in der 3. Stunde statt, so erhält der Schüler/die Schülerin spätestens zu diesem Zeitpunkt seine/ihre Englischaufgabe.
  • Der Umfang und die Bearbeitung der Aufgaben orientiert sich am Stundenplan der Schüler. Den genauen Abgabetermin für die Aufgabe legt der Fachlehrer/die Fachlehrerin fest. Abgabetermine müssen von den SchülerInnen eingehalten werden.
  • Videokonferenzen finden nur zu den Zeiten statt, in denen das jeweilige Fach laut Stundenplan unterrichtet wird. Dadurch werden mögliche Überschneidungen von Terminen verhindert.
  • Die SchülerInnen sind zur Teilnahme an  den angesetzten Videokonferenzen verpflichtet.
  • Im Online-Unterricht können SchülerInnen gebeten werden, zeitweise ihre Kamera zu aktivieren.
  • Der zeitliche Umfang der Aufgaben entspricht in der Regel der Anzahl der Stunden im Präsenzunterricht.

3. Leistungsbewertung

  • Die SchülerInnen erhalten Rückmeldungen zu den eingereichten Aufgaben.
  • Die im digitalen Unterricht erbrachten Leistungen werden in die Leistungsbewertung einbezogen.
  • Klassenarbeiten für die Jahrgänge 5-9 dürfen in der Zeit bis zum 31.01.2021 nicht geschrieben werden.
  • Eine Ausnahme gilt für Klausuren in der Abschlussklassen der Oberstufe. Hier ist ein Nachschreibtermin angesetzt worden.

4. Aufgaben der SchülerInnen

  • Die SchülerInnen informieren sich über die Homepage über Terminänderungen und neue Vorgaben.
  • Die SchülerInnen beachten stets die Vorgaben zum Datenschutz. Auch im digitalen Unterricht wahren sie die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten. Ausdrücklich untersagt sind so das Mitschneiden, Weitergeben oder Veröffentlichen von digitalem Unterricht.

5. Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus

  • Eltern motivieren ihre Kinder zur Erledigung ihrer schulischen Aufgaben im Distanzlernen.
  • Sie schaffen zu Hause geeignete Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen.
  • Die Erteilung der Aufgaben orientiert sich am Stundenplan der SchülerInnen. So erhalten Eltern die Möglichkeit, den Arbeitsprozess ihrer Kinder im Auge zu behalten und ihre Kinder zur Erledigung der Aufgaben anzuhalten.
  • Eltern sorgen nach Möglichkeit für eine feste Tagesstruktur. So kann das Lernen in den vom Stundenplan vorgegebenen Zeiten eine gute Orientierung geben.
  • Eltern sorgen für Erreichbarkeit (Kontaktdaten: Adresse, Telefonnummern, Handynummern, E-Mail-Adresse), damit die Kontaktaufnahme zwischen Elternhaus und Schule stets gewährleistet ist.
  • Die Eltern informieren sich regelmäßig über die Homepage der Schule über Termine und aktuelle Vorgaben.
  • Eltern nehmen Kontakt mit der Schule auf, wenn anhaltende Schwierigkeiten beim Lernen auf Distanz auftreten. Angebote dazu finden Sie auf der Homepage der Schule.
  • Eltern nehmen nicht an Videokonferenzen etc. teil.
  • Sie beachten die Vorgaben zum Datenschutz und sorgen auch dafür, dass ihre Kinder die Vorgaben zum Datenschutz einhalten.