Schul- und Hausordnung

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft achten auf ein respektvolles Miteinander, dafür schafft die Schul- und Hausordnung einen verbindlichen Ordnungsrahmen.

Allgemein

  • Schülerinnen und Schüler (SuS) gehen mit dem Schuleigentum (wie z.B. den Räumen, dem Mobiliar und den Büchern) sorgsam um und helfen bei der Beseitigung von Verunreinigungen.
  • Während des Unterrichts wird in der Regel nicht gegessen und getrunken. In Fachräumen gilt auch in Pausen das Verbot von Essen und Trinken. Abweichende Regelungen trifft die jeweilige Lehrkraft.
  • Das Tragen von Kapuzen, Kappen und Mützen ist innerhalb des Gebäudes (einschließlich Mensa) nicht gestattet. In den Klassen werden Jacken und Mäntel abgelegt.
  • Im Unterricht wird kein Kaugummi gekaut.
  • Zur Sicherheit sollen wertvolle Gegenstände und größere Geldbeträge nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Das Rennen im Gebäude ist nicht erlaubt.

Vor dem Unterricht

  • Kein Schüler betritt das Schulgebäude vor 7.45 Uhr, ab 7.30 Uhr ist ein Aufenthalt in der Pausenhalle möglich.
  • Sollte der Lehrer nicht kommen, meldet sich ein Vertreter der Klasse spätestens nach 10 Minuten im Sekretariat.

Zwischen den Unterrichtsstunden

  • Die Toiletten werden im Regelfall in den 5 Minuten zwischen den Unterrichtsstunden oder in den großen Pausen aufgesucht.
  • Zur Sicherung der Klassenräume richtet jede Klasse einen Schlüsseldienst ein: Bei einem Wechsel des Unterrichtsraums bleibt ein Schüler in der Klasse, während ein zweiter Schüler wenig später mit dem Schlüssel des Fachlehrers zurückkehrt, um die Klasse zu verschließen.
  • In den großen Pausen halten sich die SuS der Klassen 5 – 9 auf dem Schulhof, in der Pausenhalle, in der Mensa oder in der Mediathek auf. Der Fachlehrer verschließt bei Pausenbeginn den Klassenraum, er wird beim ersten Klingeln von der Aufsicht geöffnet.
  • Die Regenpausen werden durch ein Klingelzeichen angekündigt.
  • Die SuS bleiben bei „Regenpause“ im Schulgebäude und dürfen es nur zum direkten Gang in die Mensa verlassen. In diesem Fall können die Klassenräume während der Pausen zum Aufenthalt genutzt werden.
  • In der Mittagspause (der Sekundarstufe I) dürfen sich die SuS bei Regenpause nur im Untergeschoss aufhalten.
  • Auf dem Schulhof ist Ballspielen innerhalb der markierten Felder erlaubt, als Fußbälle sind nur Softbälle zulässig.
  • Ballspielen und Nachlaufspiele sind innerhalb des Schulgebäudes aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Mit Schneebällen wird wegen Verletzungsgefahr nicht geworfen.
  • SuS, die sich in Mensa oder Mediothek nicht an die allgemeinen Regeln halten (Reste und Müll entsorgen, keine Handgreiflichkeiten, kein Drängeln, keine lauten Auseinandersetzungen etc.), können ein befristetes  Verbot zum Aufenthalt in diesen Räumen erhalten.
  • Das Schulgelände darf von SuS der Sekundarstufe I nicht verlassen werden, auch nicht während der Mittagspause.
  • Es gilt ein absolutes Rauchverbot für alle Personen im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände.

Nach dem Unterricht

  • Jede Klasse richtet einen wechselnden Ordnungsdienst ein, der im Klassenbuch vermerkt wird.
  • Der Ordnungsdienst sorgt dafür, dass im Klassenraum und im davor liegenden Flur der Boden gekehrt und die Tafel nass geputzt wird. Fenster werden nach dem Unterricht geschlossen, Stühle hoch gestellt.
  • Auf der zweiten Etage und im Hof gilt ein übergreifender Ordnungsdienst nach Plan.

Elektronische Geräte

  • Die Benutzung privater elektronischer Kommunikationsmittel (Handy, MP3-Player etc.) ist auf dem Schulgelände in der Zeit von 07.55 Uhr bis 16.00 Uhr für SuS der Sekundarstufe I (Klassen 5 – 9) verboten.
  • SuS der Sekundarstufe II dürfen nur während der Pausen und in ihren Freistunden elektronische Medien benutzen.
  • Es steht den Lehrkräften frei, Ausnahmen zuzulassen.
  • Bei Täuschungsversuchen in Klassenarbeiten oder Klausuren mit elektronischen Medien wird das Medium sofort eingezogen und die durch die Täuschung erbrachte Leistung mit der Zensur 6 bzw. 00 Punkten bewertet.
  • SuS, die ein Gerät regelwidrig nutzen, müssen es auf Verlangen der Lehrperson abgeben. Am Ende desselben Unterrichtstages wird das Medium durch die Schulleitung den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler ausgehändigt.
  • Fotos, Film- oder Tonmitschnitte von Unterricht für den privaten Gebrauch oder zum Nachweis von Vorgängen im Unterricht sowie deren Verbreitung sind nicht erlaubt und strafbar.
  • Aufnahmen zur Dokumentation durch/für Schulträger oder Presse werden von der Schulleitung (Schulleiter oder Stellvertreter) auf schriftlichen Antrag hin genehmigt. Ausgenommen werden Schüler, für die der Schule keine Fotoerlaubnis vorliegt.

Krankheit

  • Krankmeldungen erfolgen morgens über das Sekretariat ab 7.30 Uhr. Entschuldigungen werden unmittelbar nach Rückkehr in die Schule dem Klassenlehrer vorgelegt. Für die SII gilt das Verfahren, das im „Merkblatt für Unterrichtsversäumnisse“. geregelt ist.
  • SuS aller Stufen beachten bei Erkrankung während des laufenden Schultags folgendes Verfahren: Sie melden sich beim Fachlehrer ab und begeben sich ins Sekretariat. Der weitere Ablauf ist davon abhängig, ob ein Schüler volljährig ist oder nicht.

Beschlossen durch die Schulkonferenz am 23.03.2017